Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Finanzen ändert die Pendlerverordnung: Für Mai 2022 bis Juni 2023 wird ein neuer Absatz 4 in § 6 eingeführt, der die Nutzung höherer Werte aus § 124b Z 395 bei der Berechnung des Pendlerpauschales und -euro vorsieht. Arbeitgeber müssen diese höheren Beträge im Lohnabrechnungsprozess berücksichtigen, ohne das Formular erneut einzureichen.Bundesministerium für Finanzen7/8/2022XXVII
Steuern
Finanzen
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Finanzen ändert die Pendlerverordnung: Für Mai 2022 bis Juni 2023 wird ein neuer Absatz 4 in § 6 eingeführt, der die Nutzung höherer Werte aus § 124b Z 395 bei der Berechnung des Pendlerpauschales und -euro vorsieht. Arbeitgeber müssen diese höheren Beträge im Lohnabrechnungsprozess berücksichtigen, ohne das Formular erneut einzureichen.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 4 wird in § 6 der Pendlerverordnung eingefügt, der die befristete Anwendung neuer Berechnungswerte regelt.
- Bei der Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros sind zusätzlich zu den üblichen Beträgen aus § 16 Abs. 1 Z 6 und § 33 Abs. 5 Z 4 die Werte aus § 124b Z 395 zu berücksichtigen.
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