Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. innerhalb von zwei Monaten ab 15. Juli 2022 100 000 t Diesel und 45 000 t Halbfabrikate auf dem heimischen Mineralölmarkt freigibt, um die Energieversorgung zu sichern.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/12/2022XXVII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. innerhalb von zwei Monaten ab 15. Juli 2022 100 000 t Diesel und 45 000 t Halbfabrikate auf dem heimischen Mineralölmarkt freigibt, um die Energieversorgung zu sichern.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Energielenkungsgesetz und das Erdölbevorratungsgesetz, um die rechtliche Grundlage für die Lenkungsmaßnahmen zu schaffen.
- Die Erdöl‑Lagergesellschaft muss innerhalb von zwei Monaten ab dem 15. Juli 2022 insgesamt 100 000 t Diesel und 45 000 t Halbfabrikate auf dem heimischen Markt bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.