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Energie‑Lenkungsmaßnahmen‑Verordnung Erdöl (2022)
Verordnung vom 12.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. innerhalb von zwei Monaten ab 15. Juli 2022 100 000 t Diesel und 45 000 t Halbfabrikate auf dem heimischen Mineralölmarkt freigibt, um die Energieversorgung zu sichern.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/12/2022XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. innerhalb von zwei Monaten ab 15. Juli 2022 100 000 t Diesel und 45 000 t Halbfabrikate auf dem heimischen Mineralölmarkt freigibt, um die Energieversorgung zu sichern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Energielenkungsgesetz und das Erdölbevorratungsgesetz, um die rechtliche Grundlage für die Lenkungsmaßnahmen zu schaffen.
  • Die Erdöl‑Lagergesellschaft muss innerhalb von zwei Monaten ab dem 15. Juli 2022 insgesamt 100 000 t Diesel und 45 000 t Halbfabrikate auf dem heimischen Markt bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
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