<!--[-->Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Juli 2022)<!--]-->
Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Juli 2022)
Verordnung vom 12.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. Juli 2022 legt für den Juli‑Monat die jeweiligen Hundertsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/12/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. Juli 2022 legt für den Juli‑Monat die jeweiligen Hundertsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Juli 2022 die Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet werden.
  • Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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