<!--[-->Einrichtung von Geschwindigkeitsmessstrecken auf der A4 Ost (km 28‑35)<!--]-->
Einrichtung von Geschwindigkeitsmessstrecken auf der A4 Ost (km 28‑35)
Verordnung vom 13.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken auf der A4 Ost zwischen km 28,0‑34,93 fest, um die durchschnittliche Geschwindigkeit zu überwachen, und hebt die frühere Regelung von 2022 auf.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/13/2022XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken auf der A4 Ost zwischen km 28,0‑34,93 fest, um die durchschnittliche Geschwindigkeit zu überwachen, und hebt die frühere Regelung von 2022 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich rechtlich auf § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von 1960.
  • Auf der A4 Ost zwischen km 28,0 und km 34,93 wird eine Messstrecke eingerichtet, die in beiden Fahrtrichtungen gilt.
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