Zusammenfassung
Die Verordnung legt auf der A7 Mühlkreis‑Autobahn zwei Abschnitts‑Messstrecken fest, auf denen die Durchschnittsgeschwindigkeit überwacht wird. Sie tritt am 14. Juli 2022 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/13/2022XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt auf der A7 Mühlkreis‑Autobahn zwei Abschnitts‑Messstrecken fest, auf denen die Durchschnittsgeschwindigkeit überwacht wird. Sie tritt am 14. Juli 2022 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A7 Mühlkreis‑Autobahn, die mittels bildgebender Technik die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit erfassen.
- Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer informiert sind.
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