Änderung der Staatsbürgerschaftsverordnung 2022 – Präzisierungen und neue Nachweispflichten
Verordnung vom 15.07.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/280 ändert die Staatsbürgerschaftsverordnung: Formulierungen werden präzisiert, Verweise aktualisiert und neue Dokumentationspflichten für den Nachweis von Verwandtschaft eingeführt. Das Inkrafttreten erfolgt am 15. Juli 2022.Bundesministerium für Inneres7/15/2022XXVII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/280 ändert die Staatsbürgerschaftsverordnung: Formulierungen werden präzisiert, Verweise aktualisiert und neue Dokumentationspflichten für den Nachweis von Verwandtschaft eingeführt. Das Inkrafttreten erfolgt am 15. Juli 2022.Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 2 Abs 2 wird von „nicht möglich ist und“ zu „nicht möglich oder nicht zumutbar ist und jeweils“ geändert, um die Anwendbarkeit der Vorschrift zu erweitern.
- Der Verweis in § 18 Abs 1 Z 24 wird von der alten Ausgabe BGBl I Nr. 96/2019 auf die aktuelle Ausgabe BGBl I Nr. 83/2022 aktualisiert.
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