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Übertragung des Lebenshaltungs‑ und Wohnkosten‑Ausgleichs auf die Länder
Verordnung vom 19.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen an die Landeshauptmannschaften und legt den Zeitraum von 2022‑07‑20 bis 2023‑03‑31 fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/19/2022XXVII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen an die Landeshauptmannschaften und legt den Zeitraum von 2022‑07‑20 bis 2023‑03‑31 fest.

Schwerpunkte

  • Die Auszahlung der finanziellen Zuwendungen nach dem LWA‑G wird an den Landeshauptmann und seine Behörden übertragen.
  • Die Abwicklung erfolgt nach den Vorgaben, die der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassen hat.
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