Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen an die Landeshauptmannschaften und legt den Zeitraum von 2022‑07‑20 bis 2023‑03‑31 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/19/2022XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen an die Landeshauptmannschaften und legt den Zeitraum von 2022‑07‑20 bis 2023‑03‑31 fest.Schwerpunkte
- Die Auszahlung der finanziellen Zuwendungen nach dem LWA‑G wird an den Landeshauptmann und seine Behörden übertragen.
- Die Abwicklung erfolgt nach den Vorgaben, die der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassen hat.
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