eHealth‑Novelle 2022 – Ergänzung des elektronischen Impfpasses für Affenpocken
Verordnung vom 20.07.2022Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die eHealth‑Verordnung um Regelungen für Affenpocken‑Impfungen im elektronischen Impfpass, fügt den Hinweis „sowie Angaben betreffend Affenpocken“ ein und legt eine Nachtragsfrist bis zum 20. August 2022 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/20/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die eHealth‑Verordnung um Regelungen für Affenpocken‑Impfungen im elektronischen Impfpass, fügt den Hinweis „sowie Angaben betreffend Affenpocken“ ein und legt eine Nachtragsfrist bis zum 20. August 2022 fest.Schwerpunkte
- Der Hinweis „sowie Angaben betreffend Affenpocken“ wird in § 4 Abs. 1 nach den bisherigen COVID‑19‑ und Influenzabezogenen Angaben eingefügt.
- Impfungen gegen Affenpocken, die zum Zeitpunkt der Verabreichung nicht im eImpfpass dokumentiert werden können, müssen bis spätestens 20. August 2022 nachgetragen werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.