Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Gutachterkommissionen zur Prüfung von Unterrichtsmitteln aufgebaut sind, welche Fächer eigene Kommissionen erhalten und dass die Arbeit digital erfolgen soll. Sie regelt außerdem Wahl, Abstimmung und Berichtspflichten. Inkrafttreten ist der 1. September 2022.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/20/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Gutachterkommissionen zur Prüfung von Unterrichtsmitteln aufgebaut sind, welche Fächer eigene Kommissionen erhalten und dass die Arbeit digital erfolgen soll. Sie regelt außerdem Wahl, Abstimmung und Berichtspflichten. Inkrafttreten ist der 1. September 2022.Schwerpunkte
- Die Gutachterkommissionen können zwischen drei und zwanzig Mitglieder haben, plus Ersatzmitglieder, je nach Größe des jeweiligen Geschäftsbereichs.
- Für fast alle Unterrichtsfächer – von Deutsch über Mathematik bis zu Fremdsprachen und beruflichen Fächern – werden eigene Kommissionen eingerichtet, damit Fachwissen gezielt geprüft wird.
Dokumente (PDFs)
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