<!--[-->Novelle der COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 – Impf‑ und Testnachweisregelungen<!--]-->
Novelle der COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 – Impf‑ und Testnachweisregelungen
Verordnung vom 25.07.2022

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 legt fest, dass Impfungen für Einreisende höchstens 270 Tage zurückliegen dürfen und definiert detaillierte Ausnahmen bei Test‑ oder Antikörpernachweisen. Außerdem wird ein neuer Impfstoff in Anlage C aufgenommen und ein neuer Absatz in § 8 eingefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/25/2022XXVII
Grenze
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 legt fest, dass Impfungen für Einreisende höchstens 270 Tage zurückliegen dürfen und definiert detaillierte Ausnahmen bei Test‑ oder Antikörpernachweisen. Außerdem wird ein neuer Impfstoff in Anlage C aufgenommen und ein neuer Absatz in § 8 eingefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2022.

Schwerpunkte

  • Für Personen ab 18 Jahren muss die letzte Impfung höchstens 270 Tage zurückliegen, um einreisen zu dürfen.
  • Bei Impfstoffen, die nur eine Dosis vorsehen, muss mindestens 21 Tage seit der Impfung vergangen sein, ebenfalls nicht länger als 270 Tage zurückliegend.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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