Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung – neue Regelungen für Schweine, Lamas und Alpakas
Verordnung vom 27.07.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 296/2022 ändert die 1. Tierhaltungsverordnung. Sie erweitert die Tierdefinition um Lamas und Alpakas, passt Referenzen an und führt neue Pflichten für Schweinehalter ein – u. a. ein Projekt zur Erfassung von Schwanz‑ und Ohrverletzungen sowie strengere Haltungsanforderungen. Übergangsfristen bis 2033 geben Betrieben Zeit, die Änderungen umzusetzen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/27/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 296/2022 ändert die 1. Tierhaltungsverordnung. Sie erweitert die Tierdefinition um Lamas und Alpakas, passt Referenzen an und führt neue Pflichten für Schweinehalter ein – u. a. ein Projekt zur Erfassung von Schwanz‑ und Ohrverletzungen sowie strengere Haltungsanforderungen. Übergangsfristen bis 2033 geben Betrieben Zeit, die Änderungen umzusetzen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Tierhaltungsdefinition um Lamas und Alpakas, sodass diese künftig unter die gleichen Haltungsregeln fallen.
- Der Verweis in § 2 Abs. 3a wird von „§ 25 Abs. 6“ auf „§ 35 Abs. 6“ geändert, um die aktuelle Rechtslage korrekt zu verankern.
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