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Zeitliche Festlegung von Freistellungen im öffentlichen Dienst (01.08.–31.10.2022)
Verordnung vom 29.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 freigestellt werden können, sofern sie die Voraussetzungen des Gehalts‑ bzw. Vertragsbedienstetengesetzes erfüllen.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/29/2022XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 freigestellt werden können, sofern sie die Voraussetzungen des Gehalts‑ bzw. Vertragsbedienstetengesetzes erfüllen.

Schwerpunkte

  • Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach den genannten Gesetzen möglich sind, wird vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 festgelegt.
  • Die Befugnis, den Zeitraum für Freistellungen zu bestimmen, beruht auf den Absätzen 5 der jeweiligen Gesetze.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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