Zeitliche Festlegung von Freistellungen im öffentlichen Dienst (01.08.–31.10.2022)
Verordnung vom 29.07.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 freigestellt werden können, sofern sie die Voraussetzungen des Gehalts‑ bzw. Vertragsbedienstetengesetzes erfüllen.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/29/2022XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 freigestellt werden können, sofern sie die Voraussetzungen des Gehalts‑ bzw. Vertragsbedienstetengesetzes erfüllen.Schwerpunkte
- Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach den genannten Gesetzen möglich sind, wird vom 1. August 2022 bis zum 31. Oktober 2022 festgelegt.
- Die Befugnis, den Zeitraum für Freistellungen zu bestimmen, beruht auf den Absätzen 5 der jeweiligen Gesetze.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.