Zusammenfassung
Die Weinrecht‑Sammelverordnung 2021 fasst und ändert zahlreiche Regelungen für DAC‑Weine, Marktordnungs‑Förderungen, Banderolen, Obstwein und Großlagen, legt neue Kennzeichnungs‑ und Antragsfristen fest und schränkt bestimmte Förderformen (z. B. Leasing) ein.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus1/26/2022XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Weinrecht‑Sammelverordnung 2021 fasst und ändert zahlreiche Regelungen für DAC‑Weine, Marktordnungs‑Förderungen, Banderolen, Obstwein und Großlagen, legt neue Kennzeichnungs‑ und Antragsfristen fest und schränkt bestimmte Förderformen (z. B. Leasing) ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung streicht die bisherige Ziffer 8 im Wiener Gemischten Satz, wodurch diese Regelung entfällt.
- Für das Kremstal‑DAC müssen Anträge erst ab dem 1. Jänner des Folgejahres gestellt werden, und ein Mindestalkoholgehalt von 12 % vol. (bzw. 12,5 % für Rieden) ist vorgeschrieben.
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