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Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen als Satzung
Verordnung vom 05.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen privaten Bildungseinrichtungen und den Gewerkschaften GPA und VIDA als verbindliche Satzung. Damit gilt er für alle privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen in Österreich ab dem 1. Juli 2022, wobei bestimmte Gruppen (z. B. Praktikant*innen) ausgenommen sind.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/5/2022XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen privaten Bildungseinrichtungen und den Gewerkschaften GPA und VIDA als verbindliche Satzung. Damit gilt er für alle privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen in Österreich ab dem 1. Juli 2022, wobei bestimmte Gruppen (z. B. Praktikant*innen) ausgenommen sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt den bestehenden Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen als verbindliche Satzung.
  • Damit kann das Bundeseinigungsamt den Vertrag über den gesamten Geltungsbereich Österreichs ausdehnen.
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