<!--[-->Änderung der Forschungsprämienverordnung – fiktiver Unternehmerlohn & 2022‑Anpassungen<!--]-->
Änderung der Forschungsprämienverordnung – fiktiver Unternehmerlohn & 2022‑Anpassungen
Verordnung vom 09.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 9. August 2022 ändert die Forschungsprämienverordnung: Sie führt einen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 77 400 € pro Person für nachweisbare Forschungsstunden ein, korrigiert Formulierungen in § 7 und erweitert die Regelungen auf Prämien des Jahres 2022, die nach dem 30. Juni 2022 beantragt werden.
Bundesministerium für Finanzen8/9/2022XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
Wissenschaften

Zusammenfassung

Die Verordnung von 9. August 2022 ändert die Forschungsprämienverordnung: Sie führt einen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 77 400 € pro Person für nachweisbare Forschungsstunden ein, korrigiert Formulierungen in § 7 und erweitert die Regelungen auf Prämien des Jahres 2022, die nach dem 30. Juni 2022 beantragt werden.

Schwerpunkte

  • Ein fiktiver Unternehmerlohn von bis zu 77 400 € pro Person und Wirtschaftsjahr wird für jede nachweisbare Forschungs‑ und Entwicklungsstunde gewährt, sofern die Stunden durch aussagekräftige Zeitaufzeichnungen belegt werden.
  • In § 7 Abs. 2 werden die Formulierungen von „werde“ zu „werden“ korrigiert, um die Rechtsklarheit zu erhöhen.
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