Änderung der Forschungsprämienverordnung – fiktiver Unternehmerlohn & 2022‑Anpassungen
Verordnung vom 09.08.2022Zusammenfassung
Die Verordnung von 9. August 2022 ändert die Forschungsprämienverordnung: Sie führt einen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 77 400 € pro Person für nachweisbare Forschungsstunden ein, korrigiert Formulierungen in § 7 und erweitert die Regelungen auf Prämien des Jahres 2022, die nach dem 30. Juni 2022 beantragt werden.Bundesministerium für Finanzen8/9/2022XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen
Wissenschaften
Zusammenfassung
Die Verordnung von 9. August 2022 ändert die Forschungsprämienverordnung: Sie führt einen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 77 400 € pro Person für nachweisbare Forschungsstunden ein, korrigiert Formulierungen in § 7 und erweitert die Regelungen auf Prämien des Jahres 2022, die nach dem 30. Juni 2022 beantragt werden.Schwerpunkte
- Ein fiktiver Unternehmerlohn von bis zu 77 400 € pro Person und Wirtschaftsjahr wird für jede nachweisbare Forschungs‑ und Entwicklungsstunde gewährt, sofern die Stunden durch aussagekräftige Zeitaufzeichnungen belegt werden.
- In § 7 Abs. 2 werden die Formulierungen von „werde“ zu „werden“ korrigiert, um die Rechtsklarheit zu erhöhen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.