Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Studienbeitragsverordnung, indem sie im ersten Satz von § 4a die Formulierung „und das Wintersemester 2022/23“ hinzufügt. Damit wird das Wintersemester 2022/23 in den Zeitraum der Studienbeiträge aufgenommen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/9/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Studienbeitragsverordnung, indem sie im ersten Satz von § 4a die Formulierung „und das Wintersemester 2022/23“ hinzufügt. Damit wird das Wintersemester 2022/23 in den Zeitraum der Studienbeiträge aufgenommen.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die Studienbeitragsverordnung um die Formulierung „und das Wintersemester 2022/23“, sodass das Wintersemester in den Beitragszeitraum aufgenommen wird.
- Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass sowohl das Sommersemester 2022 als auch das Wintersemester 2022/23 von den Studienbeiträgen betroffen sind.
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