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Leistungs‑ und Strukturstatistik‑Verordnung 2022
Verordnung vom 17.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die jährliche Erhebung von Leistungs‑ und Strukturdaten in Produktion und Dienstleistung, legt Meldefristen, betroffene Wirtschaftszweige und ein gestaffeltes Kosten‑Erstattungsmodell fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/17/2022XXVII
Statistik
Wirtschaft
Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die jährliche Erhebung von Leistungs‑ und Strukturdaten in Produktion und Dienstleistung, legt Meldefristen, betroffene Wirtschaftszweige und ein gestaffeltes Kosten‑Erstattungsmodell fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf dem Bundesstatistikgesetz und legt fest, welche Unternehmen jährlich Daten zu Leistung und Struktur melden müssen.
  • Unternehmen, die in den Bereichen P‑R und S96 der ÖNACE‑2008 aktiv sind, erhalten eine jährliche Kosten‑Erstattung, die von 257 354 € (2022) bis 164 495 € (2026) gestaffelt ist.
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