Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die jährliche Erhebung von Leistungs‑ und Strukturdaten in Produktion und Dienstleistung, legt Meldefristen, betroffene Wirtschaftszweige und ein gestaffeltes Kosten‑Erstattungsmodell fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/17/2022XXVII
Statistik
Wirtschaft
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die jährliche Erhebung von Leistungs‑ und Strukturdaten in Produktion und Dienstleistung, legt Meldefristen, betroffene Wirtschaftszweige und ein gestaffeltes Kosten‑Erstattungsmodell fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf dem Bundesstatistikgesetz und legt fest, welche Unternehmen jährlich Daten zu Leistung und Struktur melden müssen.
- Unternehmen, die in den Bereichen P‑R und S96 der ÖNACE‑2008 aktiv sind, erhalten eine jährliche Kosten‑Erstattung, die von 257 354 € (2022) bis 164 495 € (2026) gestaffelt ist.
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