Zusammenfassung
Die Verordnung 311/2022 ändert die Lehrberufsliste, indem sie Bezeichnungen anpasst, einige Berufe streicht und die Reihenfolge neu ordnet. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2022 vorgesehen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/23/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 311/2022 ändert die Lehrberufsliste, indem sie Bezeichnungen anpasst, einige Berufe streicht und die Reihenfolge neu ordnet. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2022 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die Verordnung nutzt die Befugnis aus § 7 BAG, um die Lehrberufsliste zu ändern.
- Bezeichnungen mehrerer Lehrberufe werden präzisiert, z. B. wird „Tischlereitechnik“ zu „Tischlereitechnik – Schwerpunkte Planung und Produktion“.
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