Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlerei fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte – Allgemeine Tischlerei und Drechslerei – und beschreibt umfassend die zu erwerbenden Kompetenzen sowie den Aufbau der Abschlussprüfung.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/24/2022XXVII
Bildung
Handwerk
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlerei fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte – Allgemeine Tischlerei und Drechslerei – und beschreibt umfassend die zu erwerbenden Kompetenzen sowie den Aufbau der Abschlussprüfung.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Tischlerei wird als dreijähriger Schwerpunktlehrberuf eingerichtet.
- Auszubildende können zwischen den Schwerpunkten Allgemeine Tischlerei und Drechslerei wählen, jedoch nicht beide gleichzeitig.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.