Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung im Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/24/2022XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Berufsausbildung im Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Die Verordnung definiert fachliche Kompetenzen (Materialauswahl, Maschinenbedienung, Prozesssteuerung) sowie fachübergreifende Kompetenzen wie Qualitäts‑, Umwelt‑ und Digitalisierungsfähigkeiten.
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