Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Beginn (26. August 2022) und die Durchführung eines automatisierten Datenaustauschs zwischen Universitäten/Hochschulen und dem Finanzamt fest, um Änderungen im Familienbeihilfestatus laufend zu übermitteln.Bundesministerium für Finanzen8/24/2022XXVII
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Beginn (26. August 2022) und die Durchführung eines automatisierten Datenaustauschs zwischen Universitäten/Hochschulen und dem Finanzamt fest, um Änderungen im Familienbeihilfestatus laufend zu übermitteln.Schwerpunkte
- Der automatisierte Datenverkehr zwischen dem Datenverbund der Universitäten/Hochschulen und dem Finanzamt wird ab dem 26. August 2022 gestartet.
- Änderungen der in § 46a Abs. 2 Z 4 lit. b‑d genannten Daten werden laufend automatisiert vom Datenverbund an das Finanzamt übermittelt.
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