Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucklehrlinge fest (von 580 € bis 1 634 € je nach Lehrjahr) und sieht jährliche Urlaub- sowie Weihnachtszuschüsse in Höhe eines Monatsgehalts vor. Sie gilt für alle Druckbetriebe in Österreich und trat am 1. August 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/25/2022XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucklehrlinge fest (von 580 € bis 1 634 € je nach Lehrjahr) und sieht jährliche Urlaub- sowie Weihnachtszuschüsse in Höhe eines Monatsgehalts vor. Sie gilt für alle Druckbetriebe in Österreich und trat am 1. August 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Unternehmen in Österreich, die im Druck- und Druckformenbereich tätig sind, sowie für deren gewerbliche Lehrlinge.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt 580 € im ersten Lehrjahr, 880 € im zweiten, 1 351 € im dritten und 1 634 € im vierten Lehrjahr.
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