<!--[-->Lehrlingseinkommen im Druckgewerbe (Verordnung 2022)<!--]-->
Lehrlingseinkommen im Druckgewerbe (Verordnung 2022)
Verordnung vom 25.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucklehrlinge fest (von 580 € bis 1 634 € je nach Lehrjahr) und sieht jährliche Urlaub- sowie Weihnachtszuschüsse in Höhe eines Monatsgehalts vor. Sie gilt für alle Druckbetriebe in Österreich und trat am 1. August 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/25/2022XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucklehrlinge fest (von 580 € bis 1 634 € je nach Lehrjahr) und sieht jährliche Urlaub- sowie Weihnachtszuschüsse in Höhe eines Monatsgehalts vor. Sie gilt für alle Druckbetriebe in Österreich und trat am 1. August 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Unternehmen in Österreich, die im Druck- und Druckformenbereich tätig sind, sowie für deren gewerbliche Lehrlinge.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt 580 € im ersten Lehrjahr, 880 € im zweiten, 1 351 € im dritten und 1 634 € im vierten Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.