Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. August 2022 führt den fünften Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in Österreich ein und hebt die bisherigen Monographien des vierten Nachtrags auf.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/25/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. August 2022 führt den fünften Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in Österreich ein und hebt die bisherigen Monographien des vierten Nachtrags auf.Schwerpunkte
- Der fünfte Nachtrag (10.5) zum Europäischen Arzneibuch wird in die offizielle österreichische Ausgabe aufgenommen und tritt am 25. August 2022 in Kraft.
- Die Monographien und Texte des vierten Nachtrags (10.4) sowie die entsprechenden österreichischen Monographien werden durch den neuen Nachtrag ersetzt und damit außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.