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Einführung des 5. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (2022)
Verordnung vom 25.08.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. August 2022 führt den fünften Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in Österreich ein und hebt die bisherigen Monographien des vierten Nachtrags auf.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/25/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. August 2022 führt den fünften Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in Österreich ein und hebt die bisherigen Monographien des vierten Nachtrags auf.

Schwerpunkte

  • Der fünfte Nachtrag (10.5) zum Europäischen Arzneibuch wird in die offizielle österreichische Ausgabe aufgenommen und tritt am 25. August 2022 in Kraft.
  • Die Monographien und Texte des vierten Nachtrags (10.4) sowie die entsprechenden österreichischen Monographien werden durch den neuen Nachtrag ersetzt und damit außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
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