Erweiterung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für Pflegefachkräfte und Familien von internationalen Mitarbeitenden
Verordnung vom 29.08.2022Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. August 2022 erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie erlaubt ausländischen Fachkräften im Pflege‑ und Gesundheitsbereich mit NAG‑Aufenthaltstitel und entsprechender Ausbildung zu arbeiten und räumt Ehegatten, Partner*innen sowie Kinder von Angestellten internationaler Organisationen Beschäftigungsrechte ein. Die Änderungen gelten ab dem 30. August 2022.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/29/2022XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. August 2022 erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie erlaubt ausländischen Fachkräften im Pflege‑ und Gesundheitsbereich mit NAG‑Aufenthaltstitel und entsprechender Ausbildung zu arbeiten und räumt Ehegatten, Partner*innen sowie Kinder von Angestellten internationaler Organisationen Beschäftigungsrechte ein. Die Änderungen gelten ab dem 30. August 2022.Schwerpunkte
- Ausländer*innen mit einem NAG‑Aufenthaltsrecht, die eine anerkannte Ausbildung in Pflegeassistenz oder im gehobenen Dienst für Gesundheits‑ und Krankenpflege abgeschlossen haben und zur Berufsausübung berechtigt sind, dürfen künftig in Österreich beschäftigt werden.
- Ehegatten, eingetragene Partner*innen und unverheiratete Kinder (bis 21 Jahre, bei Behinderung ohne Altersbegrenzung) von Angestellten internationaler Einrichtungen oder NGOs dürfen ebenfalls im Rahmen der Verordnung beschäftigt werden.
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