Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2022/23 legt umfassende Schutz‑ und Hygienemaßnahmen für Schulen fest, darunter Test‑ und Impf‑Nachweise, Maskenpflicht und die Möglichkeit von ortsungebundenem Unterricht.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/29/2022XXVII
Bildung
Gesundheit
Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2022/23 legt umfassende Schutz‑ und Hygienemaßnahmen für Schulen fest, darunter Test‑ und Impf‑Nachweise, Maskenpflicht und die Möglichkeit von ortsungebundenem Unterricht.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass alle Schulen ein Hygiene‑ und Präventionskonzept bis Ende der ersten beiden Schulwochen erstellen müssen.
- Schulen müssen von Schülern einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen (z. B. aktueller Test, Impfnachweis oder Genesungsnachweis).
Dokumente (PDFs)
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