Zusammenfassung
Die Verordnung 329/2022 erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. September 2022 für Anträge nach dem 31. August 2022.Bundesministerium für Justiz8/30/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 329/2022 erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. September 2022 für Anträge nach dem 31. August 2022.Schwerpunkte
- Der Betrag für Ziffer 1 im ersten Paragraphen wird von 146 Euro auf 161 Euro erhöht.
- Der Betrag für Ziffer 2 lit. a wird von 121 Euro auf 133 Euro angehoben.
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