Änderung der Arzneitaxe 2022 – neue Preisansätze und Inkrafttreten am 01.09.2022
Verordnung vom 30.08.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 ergänzt die Arzneitaxe um einen neuen Absatz 63 zu § 11 und legt in Anlage B neue Preisansätze für bestimmte Medikamente fest. Inkrafttreten ist der 1. September 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/30/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 ergänzt die Arzneitaxe um einen neuen Absatz 63 zu § 11 und legt in Anlage B neue Preisansätze für bestimmte Medikamente fest. Inkrafttreten ist der 1. September 2022.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 63 wird zu § 11 der Arzneitaxe hinzugefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B am 1. September 2022 festlegt.
- In Anlage B werden die Preisansätze für die in der Verordnung genannten Arzneimittel neu festgesetzt.
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