Zusammenfassung
Die Verordnung 332/2022 legt für August 2022 die Hundertsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet werden.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/1/2022XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 332/2022 legt für August 2022 die Hundertsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat August 2022 die Hundertsätze fest, nach denen Kaufkraftausgleichszulagen zu berechnen sind.
- Die Festlegung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
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