<!--[-->Novelle zur 4. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung – Kürzung der Nachweisfristen<!--]-->
Novelle zur 4. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung – Kürzung der Nachweisfristen
Verordnung vom 29.01.2022

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur 4. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung verkürzt die Gültigkeit von Impf‑ und Testnachweisen auf 180 Tage und führt für Personen bis 18 Jahre eine Höchstfrist von 210 Tagen ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Februar 2022, während die gesamte Verordnung vom 31. Jänner bis zum 27. Februar 2022 in Kraft ist.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/29/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur 4. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung verkürzt die Gültigkeit von Impf‑ und Testnachweisen auf 180 Tage und führt für Personen bis 18 Jahre eine Höchstfrist von 210 Tagen ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Februar 2022, während die gesamte Verordnung vom 31. Jänner bis zum 27. Februar 2022 in Kraft ist.

Schwerpunkte

  • Die Gültigkeitsdauer von Impf‑ und Testnachweisen wird von 270 auf 180 Tage verkürzt.
  • Für Personen bis zum vollendeten 18. Jahr gilt zusätzlich eine Höchstfrist von 210 Tagen.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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