<!--[-->Novelle zur COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungsverordnung: Maskenausnahmen und Wahlbefreiung<!--]-->
Novelle zur COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungsverordnung: Maskenausnahmen und Wahlbefreiung
Verordnung vom 08.09.2022

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungsverordnung schafft Ausnahmen von der Maskenpflicht für positiv getestete Personen in Notfällen, bei Tests und bei Identifikationspflichten sowie für Wahlteilnehmende und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/8/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungsverordnung schafft Ausnahmen von der Maskenpflicht für positiv getestete Personen in Notfällen, bei Tests und bei Identifikationspflichten sowie für Wahlteilnehmende und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.

Schwerpunkte

  • Die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit positivem SARS‑CoV‑2‑Test, wenn sie in Notfällen medizinische Hilfe benötigen, sich testen lassen oder eine gesetzlich vorgeschriebene Identifikation vornehmen müssen.
  • Ergänzt wird eine neue Ziffer 8, die Personen, die an gesetzlich vorgesehenen Wahlen oder anderen Instrumenten direkter Demokratie teilnehmen, von der Maskenpflicht befreit.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.