Novelle zur COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungsverordnung: Maskenausnahmen und Wahlbefreiung
Verordnung vom 08.09.2022Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungsverordnung schafft Ausnahmen von der Maskenpflicht für positiv getestete Personen in Notfällen, bei Tests und bei Identifikationspflichten sowie für Wahlteilnehmende und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/8/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Verkehrsbeschränkungsverordnung schafft Ausnahmen von der Maskenpflicht für positiv getestete Personen in Notfällen, bei Tests und bei Identifikationspflichten sowie für Wahlteilnehmende und legt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Kundmachung fest.Schwerpunkte
- Die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit positivem SARS‑CoV‑2‑Test, wenn sie in Notfällen medizinische Hilfe benötigen, sich testen lassen oder eine gesetzlich vorgeschriebene Identifikation vornehmen müssen.
- Ergänzt wird eine neue Ziffer 8, die Personen, die an gesetzlich vorgesehenen Wahlen oder anderen Instrumenten direkter Demokratie teilnehmen, von der Maskenpflicht befreit.
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