<!--[-->Verordnung zur Festsetzung der Hundertsätze für die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland (September 2022)<!--]-->
Verordnung zur Festsetzung der Hundertsätze für die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland (September 2022)
Verordnung vom 12.09.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2022 für zahlreiche Auslandseinsätze Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/12/2022XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2022 für zahlreiche Auslandseinsätze Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat September 2022 Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage nach § 21b GehG verwendet werden.
  • Die Hundertsätze gelten für alle Bundesbeamten und Vertragsbediensteten, die im Ausland eingesetzt sind.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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