Automatisierte Datenübermittlung von Bildungseinrichtungen an das Finanzamt
Verordnung vom 26.09.2022Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, dass ab dem 28. September 2022 Bildungseinrichtungen monatlich über eine digitale Schnittstelle Daten an das Finanzamt übermitteln müssen. Grundlage sind das BilDokG 2020 und das FLAG 1967.Bundesministerium für Finanzen9/26/2022XXVII
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, dass ab dem 28. September 2022 Bildungseinrichtungen monatlich über eine digitale Schnittstelle Daten an das Finanzamt übermitteln müssen. Grundlage sind das BilDokG 2020 und das FLAG 1967.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass ab dem 28. September 2022 monatlich Daten von Bildungseinrichtungen automatisiert an das Finanzamt übermittelt werden müssen.
- Die zu übermittelnden Daten umfassen die in den Buchstaben a‑h des genannten Paragraphen definierten Informationen, etwa Zahlen zu Schülerzahlen und Finanzierungsdaten.
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