Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und Überstundenregelungen für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker in Österreich fest – gültig ab 1. Oktober 2022.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und Überstundenregelungen für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker in Österreich fest – gültig ab 1. Oktober 2022.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker in Österreich, wenn in diesem Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. Sie richtet sich an Lehrberechtigte und deren Lehrlinge.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 1. Jahr 652,20 €, 2. Jahr 835,20 €, 3. Jahr 1 034,20 € und 4. Jahr 1 339,90 €.
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