Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der Slowakischen Grenze
Verordnung vom 28.09.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für zehn Tage die Binnengrenzen zu Slowakei nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden dürfen, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres9/28/2022XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für zehn Tage die Binnengrenzen zu Slowakei nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden dürfen, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Die Verordnung tritt am Tag ihrer Kundmachung in Kraft und endet zehn Tage später, sodass die Grenzkontrollen nur für diesen kurzen Zeitraum gelten.
- Während der Gültigkeit dürfen die Binnengrenzen zur Slowakischen Republik nur an offiziellen Grenzübergangsstellen über Land und Wasser überschritten werden.
Dokumente (PDFs)
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