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Statistik‑Verordnung für Auslandsunternehmenseinheiten 2022
Verordnung vom 29.09.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass jährlich Daten über ausländische Unternehmen und Niederlassungen in Österreich erhoben werden, um eine detaillierte Statistik zu erstellen, die an Eurostat gemeldet und öffentlich bereitgestellt wird.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/29/2022XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass jährlich Daten über ausländische Unternehmen und Niederlassungen in Österreich erhoben werden, um eine detaillierte Statistik zu erstellen, die an Eurostat gemeldet und öffentlich bereitgestellt wird.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt jährliche Erhebungen durch, um eine Statistik über ausländische Unternehmen und Niederlassungen zu erstellen.
  • Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie „Auslandsunternehmenseinheit“, „institutionelle Einheit“ und „Kontrolle“.
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