Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass jährlich Daten über ausländische Unternehmen und Niederlassungen in Österreich erhoben werden, um eine detaillierte Statistik zu erstellen, die an Eurostat gemeldet und öffentlich bereitgestellt wird.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/29/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass jährlich Daten über ausländische Unternehmen und Niederlassungen in Österreich erhoben werden, um eine detaillierte Statistik zu erstellen, die an Eurostat gemeldet und öffentlich bereitgestellt wird.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt jährliche Erhebungen durch, um eine Statistik über ausländische Unternehmen und Niederlassungen zu erstellen.
- Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie „Auslandsunternehmenseinheit“, „institutionelle Einheit“ und „Kontrolle“.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.