<!--[-->Festsetzung des Anpassungsfaktors für Sozialversicherungsbeiträge 2023<!--]-->
Festsetzung des Anpassungsfaktors für Sozialversicherungsbeiträge 2023
Verordnung vom 05.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 auf 1,058 fest, basierend auf §§ 108 Abs. 5 und 108 f des ASVG.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/5/2022XXVII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 auf 1,058 fest, basierend auf §§ 108 Abs. 5 und 108 f des ASVG.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 wird auf 1,058 festgesetzt.
  • Der Faktor basiert auf den Richtwerten des ASVG, die jährlich die Beitragssätze an die Lohnentwicklung anpassen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.