Zusammenfassung
Die Verordnung führt den sechsten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die alten Monographien des fünften Nachtrags auf.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/7/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den sechsten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die alten Monographien des fünften Nachtrags auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020) wird als verbindliche Regelung in Kraft gesetzt.
- Die bisherigen Monographien und Texte des fünften Nachtrags, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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