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Einführung des 75. Nachtrags zum Arzneibuch
Verordnung vom 07.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den sechsten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die alten Monographien des fünften Nachtrags auf.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/7/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den sechsten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die alten Monographien des fünften Nachtrags auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020) wird als verbindliche Regelung in Kraft gesetzt.
  • Die bisherigen Monographien und Texte des fünften Nachtrags, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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