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Aufhebung der Meldepflicht für nicht‑interventionelle Studien (2022)
Verordnung vom 07.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 hebt die bisherige Meldungspflicht für nicht‑interventionelle Studien auf, sodass Forschungsinstitutionen und Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, diese Studien zu melden.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/7/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 hebt die bisherige Meldungspflicht für nicht‑interventionelle Studien auf, sodass Forschungsinstitutionen und Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, diese Studien zu melden.

Schwerpunkte

  • Die bisherige Meldepflicht für nicht‑interventionelle Studien wird aufgehoben.
  • Die Aufhebung tritt mit Veröffentlichung am 7. Oktober 2022 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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