Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Oktober 2022)
Verordnung vom 18.10.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2022 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Sie basiert auf § 21b des Gehaltsgesetzes und enthält eine lange Liste von Einsatzorten mit jeweiligen Sätzen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/18/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2022 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Sie basiert auf § 21b des Gehaltsgesetzes und enthält eine lange Liste von Einsatzorten mit jeweiligen Sätzen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Hundertsätze für die Kaufkraftausgleichszulage im Oktober 2022 fest.
- Rechtsgrundlage ist § 21b Abs. 2‑3 des Gehaltsgesetzes, das die Festsetzung von Hundertsätzen erlaubt.
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