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Änderung von § 39 der Gebrauchsinformationsverordnung 2008 – Bezugnahme auf Kennzeichnungsverordnung 2008
Verordnung vom 19.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 ändert § 39 der Gebrauchsinformationsverordnung 2008 und ersetzt dort den Verweis auf eine alte Verordnung durch einen Verweis auf § 50a der Kennzeichnungsverordnung 2008. Rechtsgrundlage ist das Arzneimittelgesetz.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/19/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 ändert § 39 der Gebrauchsinformationsverordnung 2008 und ersetzt dort den Verweis auf eine alte Verordnung durch einen Verweis auf § 50a der Kennzeichnungsverordnung 2008. Rechtsgrundlage ist das Arzneimittelgesetz.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 39 der Gebrauchsinformationsverordnung 2008 wird geändert, sodass die alte Bezugnahme auf die Verordnung von 1994 durch einen Verweis auf § 50a der Kennzeichnungsverordnung 2008 ersetzt wird.
  • Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist das Arzneimittelgesetz, insbesondere § 16 Abs. 6 und § 16a Abs. 4.
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