Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten 2021
Verordnung vom 20.10.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2021 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (99,95 %) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (0,048 %) aufgeteilt werden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/20/2022XXVII
Gesundheit
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2021 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (99,95 %) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (0,048 %) aufgeteilt werden.Schwerpunkte
- Der Aufteilungsschlüssel für das Jahr 2021 wird festgelegt: 99,95 % der Beiträge gehen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und 0,048 % an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (VÖB).
- Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Schlüssels ist § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
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