<!--[-->Novelle zur COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung – Anpassungen bei Hausordnungen und religiösen Versammlungen<!--]-->
Novelle zur COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung – Anpassungen bei Hausordnungen und religiösen Versammlungen
Verordnung vom 21.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Basismaßnahmen, indem sie Formulierungen zu Hausordnungen anpasst, neue Regeln für religiöse Versammlungen einführt und das Inkrafttreten mehrerer Änderungen auf den 24. Oktober 2022 festlegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/21/2022XXVII
Religion
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Basismaßnahmen, indem sie Formulierungen zu Hausordnungen anpasst, neue Regeln für religiöse Versammlungen einführt und das Inkrafttreten mehrerer Änderungen auf den 24. Oktober 2022 festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Wort‑ und Zeichenfolge ", sofern keine anderslautenden Regelungen im Bereich der Hausordnung bestehen" wird in den genannten Ziffern entfernt.
  • Die Wort‑ und Zeichenfolge "und keine anderslautenden Regelungen im Bereich der Hausordnung bestehen" wird in Z 4 gestrichen.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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