<!--[-->Änderung der LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung 2022<!--]-->
Änderung der LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung 2022
Verordnung vom 25.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/394 ändert die LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung, um Definitionen zu präzisieren, Verweise zu korrigieren und Gebühren für Aufsichtsorgane anzupassen. Das Inkrafttreten ist für den Tag nach der Kundmachung (26.10.2022) festgelegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/25/2022XXVII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/394 ändert die LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung, um Definitionen zu präzisieren, Verweise zu korrigieren und Gebühren für Aufsichtsorgane anzupassen. Das Inkrafttreten ist für den Tag nach der Kundmachung (26.10.2022) festgelegt.

Schwerpunkte

  • Die Definition der Schlachttier‑ und Fleischuntersuchung wird erweitert und bezieht sich nun auf die EU‑Durchführungsverordnung 2019/627.
  • Der Verweis auf die Rückstandskontrollverordnung wird von §§ 13, 15 oder 18 zu §§ 13, 15 oder 17 geändert.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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