Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt die neue Punktation – also die überarbeiteten Löhne, Gehälter und Lehrlingsvergütungen – für alle Beschäftigten in österreichischen Rollendruckereien. Sie gilt seit dem 1. September 2022 für das gesamte Bundesgebiet, ausgenommen sind jedoch die Paragraphen 1, 4 und 5 der zugrunde liegenden Punktation.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/27/2022XXVII
Arbeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt die neue Punktation – also die überarbeiteten Löhne, Gehälter und Lehrlingsvergütungen – für alle Beschäftigten in österreichischen Rollendruckereien. Sie gilt seit dem 1. September 2022 für das gesamte Bundesgebiet, ausgenommen sind jedoch die Paragraphen 1, 4 und 5 der zugrunde liegenden Punktation.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Mindestlöhne, Gehälter und Lehrlingsvergütungen für alle Beschäftigten in österreichischen Rollendruckereien fest.
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet (räumlich), alle Rollendruckbetriebe (fachlich) und sämtliche dort beschäftigten Personen (persönlich).
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