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PD‑Zuordnungs‑Verordnung 2022 – Praxisnachweis und Quereinstieg für Lehrkräfte
Verordnung vom 28.10.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Berufspraxis für den Einstieg in den Lehrberuf in der Berufsbildung erforderlich ist und schafft eine Kommission zur Prüfung von Quereinsteigern.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Bildungspolitik
Erwachsenenbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Berufspraxis für den Einstieg in den Lehrberuf in der Berufsbildung erforderlich ist und schafft eine Kommission zur Prüfung von Quereinsteigern.

Schwerpunkte

  • Die gesetzlich geforderte Berufspraxis beträgt grundsätzlich drei Jahre Vollbeschäftigung; für bestimmte Tätigkeiten reicht eine zweijährige Praxis aus.
  • Teilbeschäftigungen werden anteilig auf die Vollbeschäftigung angerechnet; Nachweise können über Arbeitsverträge, Steuerunterlagen und Referenzschreiben erbracht werden.
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Polaschek Martin, Dr.

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