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Renten‑ und Entschädigungsanpassung 2022 für Kriegsveteranen und Opfer
Verordnung vom 07.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 7. Jänner 2022 legt neue Renten‑ und Entschädigungsbeträge für Kriegsveteranen und Opfer von Kriegsereignissen für das Jahr 2022 fest. Alle Beträge werden nach den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Indexwerten angepasst und gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2022XXVII
Finanzen
Opferfürsorge
Sozialversicherung
Veteranenversorgung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 7. Jänner 2022 legt neue Renten‑ und Entschädigungsbeträge für Kriegsveteranen und Opfer von Kriegsereignissen für das Jahr 2022 fest. Alle Beträge werden nach den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Indexwerten angepasst und gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2022.

Schwerpunkte

  • Die Grundrenten‑ und Zulagenbeträge für Kriegsveteranen werden nach den im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 67/2021 veröffentlichten Indexwerten erhöht.
  • Zusätzliche Pauschalen für Schwerbeschädigte (z. B. 38,20 € → 39,30 €) werden ebenfalls angepasst.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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