Einrichtung von Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts
Verordnung vom 28.10.2022Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 richtet an allen österreichischen Hochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und ausgewählten Privatuniversitäten Studierendenvertretungen als Körperschaften öffentlichen Rechts ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/28/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 richtet an allen österreichischen Hochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und ausgewählten Privatuniversitäten Studierendenvertretungen als Körperschaften öffentlichen Rechts ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet an 22 Universitäten (z. B. Universität Wien, Graz, Innsbruck usw.) Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts ein.
- An acht Pädagogischen Hochschulen (z. B. PH Wien, PH Niederösterreich) werden ebenfalls Hochschülerschaften eingerichtet.
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