Einführung einer verkürzten Grundausbildung für den gehobenen Justizdienst (MKGAV‑Änderung 2022)
Verordnung vom 28.10.2022Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 ergänzt die Grundausbildungsverordnung für Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieherdienste um einen neuen § 20a, der eine verkürzte 15‑tägige Ausbildung für den gehobenen Justizdienst einführt, sowie § 21 Abs. 6, das den Übergang von bereits begonnener Ausbildung ermöglicht.Bundesministerium für Justiz10/28/2022XXVII
Justiz
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 ergänzt die Grundausbildungsverordnung für Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieherdienste um einen neuen § 20a, der eine verkürzte 15‑tägige Ausbildung für den gehobenen Justizdienst einführt, sowie § 21 Abs. 6, das den Übergang von bereits begonnener Ausbildung ermöglicht.Schwerpunkte
- Ein neuer § 20a schafft eine verkürzte Grundausbildung von 15 Tagen für Personen, die für den gehobenen Justizdienst zugelassen werden.
- Die bisherigen Pflichtmodule aus § 12 Abs. 1 Z 1‑5 werden durch den 15‑tägigen Lehrgang ersetzt; die Inhalte werden komprimiert vermittelt.
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