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Studienförderung für Studierende an Privathochschulen und Privatuniversitäten (PrivHStFV 2022)
Verordnung vom 03.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende an akkreditierten privaten Hochschulen. Sie legt fest, wer förderberechtigt ist, wie lange der Anspruch gilt, welche Nachweise zu erbringen sind und ab wann die Regelung gilt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/3/2022XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende an akkreditierten privaten Hochschulen. Sie legt fest, wer förderberechtigt ist, wie lange der Anspruch gilt, welche Nachweise zu erbringen sind und ab wann die Regelung gilt.

Schwerpunkte

  • Förderberechtigt sind Studierende, die an einem nach dem HS‑QSG akkreditierten Studiengang einer der im Anhang genannten privaten Hochschulen eingeschrieben sind.
  • Der Anspruch auf Studienbeihilfe gilt für die gleichen Zeiträume wie bei öffentlichen Hochschulen (nach §§ 15, 18 und 19 StudFG).
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