Studienförderung für Studierende an Privathochschulen und Privatuniversitäten (PrivHStFV 2022)
Verordnung vom 03.11.2022Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende an akkreditierten privaten Hochschulen. Sie legt fest, wer förderberechtigt ist, wie lange der Anspruch gilt, welche Nachweise zu erbringen sind und ab wann die Regelung gilt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/3/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende an akkreditierten privaten Hochschulen. Sie legt fest, wer förderberechtigt ist, wie lange der Anspruch gilt, welche Nachweise zu erbringen sind und ab wann die Regelung gilt.Schwerpunkte
- Förderberechtigt sind Studierende, die an einem nach dem HS‑QSG akkreditierten Studiengang einer der im Anhang genannten privaten Hochschulen eingeschrieben sind.
- Der Anspruch auf Studienbeihilfe gilt für die gleichen Zeiträume wie bei öffentlichen Hochschulen (nach §§ 15, 18 und 19 StudFG).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.