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Temporäre Freistellungsregelung für den öffentlichen Dienst (Nov‑Dez 2022)
Verordnung vom 03.11.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2022 nach § 12k Abs. 1 Gehaltsgesetz und § 29p Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz freigestellt werden können.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport11/3/2022XXVII
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2022 nach § 12k Abs. 1 Gehaltsgesetz und § 29p Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz freigestellt werden können.

Schwerpunkte

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst können nach den genannten Gesetzen im Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. Dezember 2022 Freistellungen beantragen.
  • Die Verordnung beruht auf den Bestimmungen des § 12k Abs. 5 Gehaltsgesetz und § 29p Abs. 5 Vertragsbedienstetengesetz, die im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angewendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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